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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 63

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 91. Friedrich Iii. Friedrich Wilhelm I. 63 Um der Landwirtschaft zu dienen, setzte er die von dem Großen Kurfürsten begonnene innere Kolonisation fort, indem er 1731 etwa 20000 von dem Bischof Firmian von Salzburg aus ihrer Heimat vertriebene Protestanten aufnahm und sie namentlich in Pommern und Ostpreußen ansiedelte; um die Leistungsfähigkeit der heimischen Industrie zu steigern, bewahrte er sie durch Schutzzölle und Einfuhrverbote vor erdrückender ausländischer Konkurrenz (Aufnahme böhmischer Tuchweber); um seine Untertanen mit besseren Kenntnissen und Fertigkeiten auszurüsten, gründete er, dem Wissenschaft und Kunst gleichgültig waren, viele Volksschulen, führte er den Schulzwang ein und rief das erste Seminar zur Heranbildung von Volksschullehrern in Preußen ins Leben. 5. Ein besonderes Anliegen war dem König die Steigerung st^™natbfr der Wehrkraft des Landes. Aus diesem Grnnde wandte er der Armee die größte Sorgfalt zu, wobei dem sonst so sparsamen Monarchen keine Ausgabe zu groß war. Es gelang ihm auch, dnrch Aushebung von Landeskindern (meist Bauern) und durch Anwerbung Fremder die Zahl seiner Truppen von 38000 aus etwa 80000 zu bringen und ein sehr tüchtiges, in der Hauptsache aus heimischen Adeligen zusammengesetztes Offizierskorps zu schaffen. (Errichtung eines Kadettenhauses.) Wesentliche Dienste bei der Verbesserung des Heerwesens leistete ihm sein vertrauter Ratgeber Leopold von Dessau (der „alte Dessauer"), der sich im Spanischen Erbsolgekrieg Lorbeeren erworben hatte. Eine beinahe krankhafte Vorliebe zeigte Friedrich Wilhelm I. für „lange Kerle". Wo er solche antraf, ließ er sie anwerben. Er bildete ans ihnen die bekannte Potsdamer „Riesen- garde", in welcher er sein „militärisches Ideal zu realisieren suchte". 6. Unter der Regierung Friedrich Wilhelms I. erfuhr Preußen Vergrößerung eine wertvolle Erweiterung. Im Utrechter Frieden, 1713, erhielt es ^ieu'un''' Obergeldern (§ 85, 9) und im Stockholmer Frieden, 1720, wurde ihm Vorpommern zwischen Oder und Peene, Stettin und die Inseln Usedom und Wollin einverleibt (§ 87, 7). Dagegen trat es seine afrikanischen Kolonien, weil deren Behauptung sehr kostspielig war, an die Hollandisch-ostindische Kompagnie ab. Friedrich Wilhelm I. starb 1740. Er hinterließ ein pflichttreues Beamtentum, ein schlagfertiges, starkes Heer, eine gefüllte Staatskasse, einen Staat von 2200 Quadratmeilen und etwa 2 a/4 Millionen Einwohner und dies Erbe gewährte seinem Sohn und Nachfolger die Mittel zur Ausführung seiner gewaltigen Taten.

2. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 187

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 131. Der Preußisch-deutsche Zollverein 1834. 187 Regierung darum zu tun, Kurhesseu und Hessen-Darmstadt, wodurch Preußen in eine östliche und westliche Hälfte geteilt wurde, zum Anschluß zu bewegen. Es gelang. 1828 kam es zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt, 1831 zwischen Preußen und Knrhessen zur festen Einigung. Die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen veranlaßte 1828 auch Bayern und Württemberg zur Begründung eines Zollvereins. 4. Es lag nun im Vorteil des norddeutschen und des süddeutschen ®eutf|eeu3o^5 Verbandes, eine Einigung beider herbeizuführen. Die darauf gerichteten bercin 1834• Bemühungen gelangten 1833 34 durch Errichtung des Preußisch-deutschen Zollvereins zu eiuem sehr erfreulichen Abschluß. In der Nenjahrsnacht 1833/34 fielen die Schlagbäume zwischen den meisten deutschen Ländern. Hochbeladene Frachtwagen hatten sich in langen Zügen vor allen Mauthäusern angesammelt. Mit dem Glockenschlag 12 zogen die Rosse an und nun ging es unter dem Jubel lärmender Volkshaufen lustig vorwärts. Anfangs umfaßte die ueue Einigung Preußen, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Sachsen, die thüringischen Staaten, Bayern und Württemberg. In den folgenden Jahrzehnten schlossen sich auch die übrigen Staaten an. (Hannover 1854, Mecklenburg 1866, Hamburg und Bremen 1888). Nur Österreich blieb außerhalb des Bundes. — Etwas Großes hatte sich unter Preußens Führung in aller Stille vollzogen. Deutschland war wirtschaftlich geeinigt, war von der „Einzelstaatswirtschaft zur nationalen Wirtschaft" übergegangen und damit war der Grundstein zu einer noch bedeutsameren Einheit in deu Boden gesenkt. Die Erzeugnisse der zum Verein gehörigen Länder (ausgenommen Bier- und Branntwein, für welche eine Übergangsabgabe entrichtet werden mußte) gingen ohne Eingangs- und Durchgangssteuer nach allen Territorien des Zollgebietes. Die von außen kommenden Waren wurden an der Grenze nach einheitlichem Tarif besteuert und konnten dann ebenfalls nach allen Richtungen zirkulieren. Alle Zölle flössen in eine gemeinsame Zollvereinskasse und wurden von hier ans an die einzelnen Staaten nach Maßgabe der Bevölkerung verteilt. 5. „Die wohltätigen Folgen des Bundes zeigten sich bald in Aufschwung ^von einer allgemeinen Entfesselung und Belebung" der wirtschaftlichen Kräfte. Handel. Ein neuer, aufstrebender Geist regte sich im deutschen Bürgertum und offenbarte sich in einer Rührigkeit und Schaffensfreudigkeit, die an die schönste Zeit der mittelalterlichen Hansa erinnerte. Die Industrie, die Fabriken begannen mit dem Ausland zu wetteifern, ja sie suchten in manchen Zweigen die fremden Leistungen zu überflügeln, und gleichen Schritt mit der industriellen Entwicklung hielt der Aufschwung des Handels. Die deutsche Hanbelsslotte eroberte ein Gebiet nach dem anberen; balb nahm sie nächst der englischen und amerikanischen

3. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 245

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 143. Das Deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm I. 1871—1888. 245 auch hat er die zur Ausführung der Reichsgesetze erforderlichen Verwaltungsmaßregeln vorzubereiten. 6. Der Reichstag besteht aus den vom Volk gewählten Vertretern (jetzt 397, darunter 48 aus Bayern). Die Wahl zum Reichstag ist eine allgemeine und direkte und erfolgt auf die Dauer von fünf Jahren. (Allgemein: jeder Bürger wühlt; direkt: jeder Urwähler wählt den Abgeordneten.) Der Reichstag faßt Beschlüsse über die vom Bundesrat vorberatenen Gesetze und hat das Recht, innerhalb der Kompetenz des Reiches Gesetze vorzuschlagen und an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrate resp. Reichskanzler zu überweisen; auch überwacht er die Aufstellung des Reichshaushaltes. f. Gesetze, welche von der Mehrheit des Reichstages beschlossen und von der Mehrheit des Bundesrats angenommen worden sind, heißen Reichsgesetze. Sie werden vom Kaiser im Reichsgesetzblatt veröffentlicht und gehen den Landesgesetzen vor. Der Reichsgesetzgebung unterliegen u. a. das Zoll- und Handelswesen, die Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, das Post-, Telegraphen- und Eisenbahnwesen, das Militärwesen und die Kriegsmarine. Doch genießen Bayern und Württemberg in mancher Hinsicht Sonderrechte, d. h. sie können ihre diesbezüglichen Angelegenheiten nach eigenem Ermessen regeln. g. Zur Bestreitung der Reichsausgaben dienen die aus Zöllen, Verbrauchssteuern (auf Salz, Tabak, Zucker, Branntwein), aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit letztere zur Deckung nicht ausreichen, müffen die noch erforderlichen Summen von den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufgebracht werden (Matriknlarbeiträge), sofern nicht in Fällen eines außerordentlichen Bedürfnisses die Aufnahme einer Anleihe beschlossen wird. § 143. Das Deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm I. 1871—1888. 1. In der von Versailles aus erlassenen Proklamation „Art das Deutsche Volk" und in der Thronrede, womit der erste deutsche Reichstag eröffnet wurde, sprach, wie wir wissen, Wilhelm I. den Wunsch aus, es möge ihm vergönnt sein, den Frieden zu wahren und die Werke auf dem Gebiete der nationalen Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung zu fördern. Alle seine nun folgenden Regierungshandlungen, bei welchen ihm sein großer Kanzler Fürst Bismarck mit unerschütterlicher Treue zur Seite stand, waren Ausfluß dieser Gesinnung. — Der mit Frankreich abgeschlossene Friede war nur ein äußerlicher; zu einer inneren Aussöhnung war es nicht gekommen. Angesichts Wilhelms I. Sorge für die Erhaltung des Friedens.

4. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 211

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 137. Die Schleswig-Holsteinische Frage. 211 einer von Preußen und Dänemark gemeinschaftlich einzusetzenden Kommission verwaltet werden sollten. 2. Gestützt auf seine Schutzmächte, kündigte Dänemark im Früh- nrofgn|ar®g|§5 jahr 1.849 den Waffenstillstand. Die Feindseligkeiten begannen von gegen Dänemark neuem. Wiederum fand der Hilferuf der Schleswig-Holsteiner lebhaften Widerhall in allen deutschen Herzen. Preußen, Hannoveraner, Sachsen, Bayern, Württemberger rückten in Schleswig ein, siegten im April bei Eckernförde, Düppel (wo sich der bayerische Oberstleutnant von der Tann Lorbeeren erwarb), Kolding und drangen später bis an die Wälle der Festung Fridericia vor. Nun aber trat eine Lähmung in der Kriegsführung ein. Die revolutionären Erhebungen in Deutschland (§ 134, 2), die Begünstigung Dänemarks durch England und Rußland erregten in Friedrich Wilhelm Iv. Besorgnisse. Jnfolgedeffen kam es im Juli 1849 zum Waffenstillstand und ein Jahr darauf, Juli 1850, zum Frieden zwischen Dänemark und Preußen. Schleswig blieb von Holstein getrennt und dem König von Dänemark die Bewältigung des Widerstandes in Schleswig-Holstein überlassen. 3. Allein die Herzogtümer fügten sich noch nicht in die durch den Frieden geschaffene Lage. Wenn auch von Deutschland verlassen, so setzten sie den Kampf für ihre Freiheit und ihre Rechte mit eigenen Kräften fort. Bald zeigte sich die Unzulänglichkeit ihrer Streitmacht. Sie erlitten eine Niederlage nach der anderen und sahen sich endlich (1851) durch die Einwirkungen des deutschen Bundestages und namentlich Österreichs zur Einstellung der Feindseligkeiten gezwungen. Im Mai 1852 bestimmten die fünf Großmächte, denen die Erhaltung der dänischen Gesamtmonarchie im Interesse Europas gelegen schien, durch das Londoner Protokoll, daß Christian von Sonder-bnrg-Glücksburg, das Haupt einer jüngeren Nebenlinie des oldenburgischeu Hauses, Erbe und Nachfolger des kinderlosen Friedrich Vii. in Dänemark und in den Herzogtümern sein sollte, nachdem Christian August von Augusten bürg gegen eine Abfindungssumme seinen zweifellos berechtigten Ansprüchen auf Schleswig-Holstein entsagt und nachdem Dänemark das Versprechen gegeben hatte, Schleswig dem dänischen Staate nicht einzuverleiben. 4. Nun begann für Schleswig eine schwere Reit. Das Absehen Maßregeln zur . r cn c r • r, , i ■ r v- Unterdrückung der Kopenhagener Regierung war daraus gerichtet, dem danychendcs Deutschtums. Wesen in Verwaltung und Rechtspflege, Kirche und Schule zum Siege zu verhelfen. Dänische Beamte arbeiteten mit leidenschaftlichem Eiser an der Beseitigung all der Einrichtungen, welche ans der Väter Zeit stammten; dänische Pfarrer und Lehrer, die in großer Zahl eingestellt wurden, forgten dafür, daß die deutsche Muttersprache verdrängt und die Erinnerung des heranwachsenden Geschlechtes an die 14*

5. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 169

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 124. Der Krieg in Frankreich 1814. 169 russischen Grenze begonnen, sich dann langsam dnrch Deutschland und Frankreich fortgewälzt hatte, war zu einem glorreichen Abschluß gebracht worden. Gneisenan schrieb: „Was Patrioten träumten und Egoisten belächelten, ist geschehen." 3. Mit Napoleons Macht und Herrlichkeit war es nun vorbei. Absetzung Nap° Er, vor dem einst ganz Europa gezittert, mußte sich vor deu fremden Ludwig xviil Monarchen und dem eigenen Volke beugen. Immerhin bereiteten ihm reich, die Sieger in ihrer Großmut ein nnverdientes, glimpfliches Los. Zunächst erfolgte seine Entthronung. Unter dem Vorsitz Talleyrands, eines treulosen, intrigucmten Ministers von Napoleon, der schon länger den Sturz des Kaisers vorhergehen und zu seiner eigenen Sicherung die Fühlung mit den Feinden und den Bourbonen gesucht hatte, beschloß der Senat die Absetzung Napoleons. Die Verbündeten gestatteten dem Gestürzten die Führung des Kaisertitels und die Beibehaltung von 400 Manu seiner Leibgarde, setzten ihm eine jährliche aus Frankreichs Mitteln zu zahlende Rente von 2 Millionen Francs sest und wiesen ihm die Insel Elba an der Westküste Italiens als künftigen Aufenthaltsort au. Mit gebrochenem Herzen nahm er in Fontainebleau von dem Heere Abschied und begab sich dann, be- gleitet von den „Verwünschungen und Drohungen des Volkes", an die Südküste zur Einschiffung nach Elba. — Nun berief der Senat mit Zustimmung der verbündeten Monarchen die legitimen Bourbonen zurück, welche vor 22 Jahren gestürzt worden waren, und stellte Ludwig Xviii., den Bruder Ludwigs Xvi., als König an die Spitze Frankreichs. 4. Mit diesem schlossen dann die Verbündeten am 30. Mai 1814 ®rftgrifbaerifer den I. Pariser Frieden. Dabei übten sie eine fast unverzeihliche 30- Mai isi4. Milde und Rücksicht. Frankreich behielt nicht bloß seine Grenzen vom 1. Januar 1792, es erhielt auch noch zur besseren Abruudung eine Vermehrung an der belgischen, deutschen und savoyardischen Grenze. Von Deutschland wurden ihm die Grenzsestnngen Landan, Saar-louis und Saarbrücken überlassen. Eine Kriegsentschädigung war nicht zu zahlen. Die Besiegten durften selbst die in den früheren Kriegen aus den deutschen Museen und Bibliotheken geraubten wertvollen Schätze zum größten Teil behalten. Nur die Viktoria vom Brandenburger Tor in Berlin, dann Friedrichs des Großen Degen und Hut mußten zurückgegeben werden. — Einem anderen Abkommen gemäß sollten noch im Jahre 1814 alle am Kriege beteiligt gewesenen Mächte Bevollmächtigte nach Wien zu einem europäischen Kongreß schicken, damit dieser die endgültige Verteilung der sreigewordenen Gebiete und eine Neugestaltung der vielfach verschobenen staatlichen Verhältnisse Europas vornehme. — Nach Beendigung der Friedensverhandlungen begaben sich Alexander I. und Friedrich Wilhelm Iii.

6. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 208

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
Tie Heeresorganisation. 208 X Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. der obwaltenden politischen Verhältnisse, voller Hingebung an die Interessen seines Volkes, so trat er an die Lösung der sich ihm darbietenden Ausgaben heran. Was er als solche erkannte, geht aus einer 1858 an die Minister gerichteten Ansprache und aus einer nach seiner Thronbesteigung veröffentlichten Willenskundgebung hervor: Preußens Heer müsse mächtig und angesehen sein, um, wenn es gelte, ein schwerwiegendes politisches Gewicht in die Wagschale legen zu können; es wäre ein schwer sich bestrafender Fehler, wollte man mit einer wohlfeilen Heeresverfassung prangen, die im Momente der Entscheidung den Erwartungen nicht entspräche. Preußen müsse in Deutschland moralische Eroberungen machen durch eine weise Gesetzgebung bei sich, durch Hebung aller sittlichen Elemente und durch Ergreifung von Einigungselementen. Als deutschem Fürsten liege ihm ob, Preußen in derjenigen Stellung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Geschichte unter den deutschen Staaten zum Heile aller einnehmen müsse. 3. Solchen Grundsätzen und Überzeugungen entsprechend, erstrebte Wilhelm I. vor allen Dingen eine Reorganisation des Heeres. Er erblickte darin geradezu eine Lebens- und Ehrenfrage des preußischen Staates. Die preußische Kriegsverfaffuug beruhte noch auf der Gesetzgebung von 1814. Seitdem war die Bevölkerung erheblich gewachsen, die Zahl der Rekruten aber, die jährlich ausgehoben wurde, dieselbe geblieben, das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht alfo durchbrochen. Bei jeder Mobilmachung (so 1849 und 1859) mußte, weil das stehende Heer zu schwach war, ein großer Teil der Landwehr einberufen werden. Dabei hatte sich gezeigt, daß die Hälfte derselben aus verheirateten Männern bestand, welche den Dienst unter der Waffe als bedeutende Störung ihres häuslichen und wirtschaftlichen Lebens empfanden. Um diese unhaltbaren Verhältnisse zu beseitigen, legte Wilhelm I. einen von ihm selbst unter dem Beirat des Generals Roon (seit 1859 Kriegsminister) ausgearbeiteten Plan zur Reorganisation des Heeres dem Landtage vor. Nach demselben sollten in Verwirklichung des Gedankens der allgemeinen Wehrpflicht möglichst alle Militärtüchtigen eingestellt, die Zahl der Regimenter bedeutend vermehrt, die dreijährige Dienstzeit wirklich durchgeführt, die Dienstzeit in der Reserve ausgedehnt, die in der Landwehr dagegen verkürzt werden. Im Abgeordnetenhause erhob sich gegen die beabsichtigten Neuerungen ein unerwarteter Widerspruch. Es sah die politische Notwendigkeit derselben nicht ein, scheute die daraus hervorgehende Mehrbelastung (24—27 Mill. Mark), sträubte sich gegen die Antastung der Landwehr, des eigentlichen Volksheeres, und versagte 1862 nach erbitterten Kämpfen die Bewilligung der Ausgaben. Da es der König für seine Pflicht hielt, die bereits begonnene Reform

7. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 21

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 78. Der Westfälische Friede 1648. 21 Verdun (§ 70, 3), die Vogtei über 10 elsässische Reichsstädte (Kolmar, Schlettstadt, Hagenau, Weißenburg, Landau u. ct.; Straßburg nicht.) b. Schweden erhielt: Vorpommern, die Inseln Rügen, Usedom, Wollin, das feste und handelsmächtige Stettin, Wismar in Mecklenburg, die Bistümer Bremen (ohne Stadt) und Verden als weltliche Herzogtümer, außerdem 5 Millionen Thaler Soldrückstände. Da die abgetretenen Gebiete Bestandteile des Reiches blieben, so trat Schweden in die Zahl der deutschen Reichsstände ein, erhielt also Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen und damit beständigen Einfluß auf die innerdeutschen Angelegenheiten. c. Brandenburg, das nach einem alten Erbvertrag Anspruch aus ganz Pommern hatte, erhielt bloß Hinterpommern und als Ersatz für Vorpommern die vormals geistlichen Gebiete Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin. d. Bayern blieb im Besitz der Oberpfalz (§ 73, 4) und der Kurwürde, mußte aber die Rheinpfalz (Hauptstadt Heidelberg) an den Sohn Friedrichs V., des Winterkvnigs, an Karl Ludwig abtreten, für den dann eine neue Kur (die achte) errichtet wurde. Der Gesamtverlust Deutschlands belief sich auf etwa 1900 □ Meilen und 4j/2 Millionen Einwohner. e. Holland, welches seit seiner Lossagung von Spanien (1579, § 71, 4) und die Schweiz, die seit 1499 den Zusammenhang mit dem Deutschen Reiche tatsächlich aufgehoben hatten (§ 52, 4), wurden nun auch rechtlich in ihrer Selbständigkeit anerkannt. Infolgedessen verlor Deutschland eine natürliche Schutzmaner gegen Angriffe von Süden uni) für lange hinaus die Möglichkeit, durch blühenden Seehandel reich und mächtig zu werden. Ii, Religiös-kirchliche Bestimmungen. a. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auf die Anhänger derreformiertenlehre ausgedehnt. Leider behielten auch jetzt noch die Landesherren das Recht, die in ihrem Territorium herrschende Religion zu bestimmen, nur in einer Beziehung machte man den Untertanen Zugeständnisse; man gewährte ihnen Gewissensfreiheit, die Hausandacht, die Ausübung von Handel und Gewerbe und die freie Auswanderung. b. In Hinsicht auf den Besitz geistlicher Güter und Stifte wurde nach langen heftigen Kämpfen (die Protestanten forderten 1618, die Katholiken 1630) das Jahr 1624 als Normaljahr festgestellt mit der Bestimmung, daß alles, was eine Religionspartei am 1. Januar 1624 au Territorialbestand besaß, ihr auch in Zukunft verbleiben sollte. Damit erfolgte die Aufhebung des Restitutionsedikts. Religiös-lirchl. Bestimmungen.

8. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 27

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 80. Wirtschaftliche Zustände der Periode. 27 taufcf) der Produkte eine maßgebende Rolle gespielt hatten. Holland bemächtigte sich, namentlich seit seiner Lostrennung von Spanien (I., § 71), des Ostseehandels und riß auch deu Rheinhandel an sich, indem es in Nymwegen und Arnheim die deutschen Schisse mit hohen Zöllen belegte, und ebenso suchte England, wo die große Königin Elisabeth (1558—1603) der Hansa alle Vorrechte auf dem Londoner Markte entzog, den deutschen Handel zu schwächen, fco sehr nun auch die genannten Umwälzungen schädigend auf die Interessen der deutschen Handelshäuser wirkten, so behauptete der deutsche Handel immerhin noch eine gewisse Blüte. Die Fugger und Welser beherrschten mit ihrem Gelde den Weltmarkt und ermöglichten durch Anleihen Karl V. die Kriege. Nichts war vermögend, den deutsch-italienischen Binnenhandel zu vernichten; jci derselbe ersuhr sogar uach dem Augsburger Religionsfrieden infolge der Unterdrückung der Niederlande durch den despotischen Philipp H. einen neuen Aufschwung. Große Handelsstraßen durchzogen Deutschland von Danzig nach Genua, von Nürnberg nach Lyon und die in Deutschland fabrizierten wollenen Tücher und Seidenstosse wurden im Ausland mit erheblichem Gewinn abgesetzt. — Aber alles, was der Handel durch Intelligenz und Tat- b) nachdem kraft der deutschen Kaufleute aus der besseren Zeit in das 17. Jahrhundert hinein gerettet hatte, ging während des Dreißigjährigen Krieges verloren. Die einst so mächtige Hansa schrumpfte auf die 3 Städte Hamburg, Bremen und Lübeck zusammen (der letzte Hansatag 1630 oder 1632). In ihre Erbschaft teilten sich die Holländer und Engländer, welche von nun an die Einfuhr aller überseeischen Produkte uach Deutschland besorgten, und da die Mündungen aller großen Ströme: der Weichsel, der Oder, der Elbe, Weser, des Rheins unter fremden Mächten standen, so konnte sich der deutsche Handel auch lange nicht mehr beleben. Von allen Binnenstädten des Reiches waren es nur das durch seine Lage in der Mitte Deutschlands, durch seine Messe und als Hauptsitz des Buchhandels ausgezeichnete Leipzig, ferner Nürnberg und Frankfurt, welche sich in nennenswerter Weise am Austausch beteiligten. Allein das änderte nichts an der traurigen Tatsache: Deutschland war ausgeschlossen vom Welthandel und sremden Nationen tributpflichtig. 4. Die durch die Verheerungen des Krieges, durch Stockung von Die Kipper und Handel und Wandel herbeigeführte Verarmung und Entsittlichung des Volkes wurde noch durch einen besonderen Übelstand der Zeit erhöht: durch das Unwesen der sog. „Kipper und Wipper", d.h. der Münzwucherer und Mürtzverschlechterer (kippen — umschlagen, beschneiden; wippen = wiegen). Es bestand darin, daß man gute, vollwichtige Silbermünzen aufkaufte und beim Umprägen den Feingehalt verringerte. Anfangs suchten die Fürsten dem Betrüge durch Gesetze

9. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 84

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
84 Viii. Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution. seine Magazine und verteilte unentgeltlich oder gegen geringe Bezahlung Getreide zur Aussaat; desgleichen überließ er den Bauern eine große Anzahl von Militärpferden zur Landbestellung. Den Provinzen, welche im Kriege am meisten gelitten hatten, gewährte er einen Steuernachlaß, manche erhielten sogar namhafte Zuschüsse, Schlesien allein drei Millionen. Fortwährend zog Friedrich neue Kolonisten ohne Unterschied der Religion und Nation in die entvölkerten Distrikte, im ganzen etwa 50 000 Familien, und begünstigte sie, wie er nur konnte. Die produktive Arbeit derselben kam insbesondere den Niederungen an der Oder, Warthe und Netze zu statten, wo sich viele Dörfer und Städte aus den Trümmern erhoben, Sümpfe trocken gelegt und Wüsteneien in wohlangebautes Ackerland verwandelt wurden: ein Erfolg, über den sich der König mehr freute, als über die Eroberung Schlesiens. — Wie sehr nun Friedrich auch den Bauernstand schätzte, er konnte sich doch nicht entschließen, demselben durch Aufhebung des Abhängigkeitsverhältnisses, das zwischen ihm und den Gutsherren bestand (Erbuntertänigkeit, Leibeigenschaft), zu einer durchgreifenden Verbesserung seiner materiellen Lage und sozialen Stellung zu verhelfen. Eine despotische Beraubung des Adels vertrug sich nicht mit feinen Grundsätzen und zu der durch eine gesetzmäßige Ablösung notwendig gewordenen Entschädigung fehlte ihm das Geld; ferner hielt er es für bedenklich, sich einen Stand zum Feinde zu machen, der ihm die Offiziere lieferte. So beschränkte er sich darauf, durch menschen-freundliche Verordnungen, obrigkeitliche Überwachung Druck und Mißhandlung vom Bauern fern zu halten. Gewerbe und 3. Neben der Landwirtschaft waren es Gewerbe und Handel, die sich der eifrigen Fürsorge Friedrichs erfreuten. Er hielt einen leistungsfähigen Gewerbestand und einen lebhaft betriebenen Handel unentbehrlich für das Aufblühen eines Staatswesens. Gewerbsleiß, technische Fertigkeit und Unternehmungslust waren aber während der Kriegsjahre bedeutend herabgesunken und das Volk war mit seinen Bedürfnissen ganz auf die ausländische Industrie (England, Holland) angewiesen. Um einen für das Land vorteilhaften Wandel zu schaffen, ermunterte Friedrich zur Anlage von Fabriken, begünstigte er die Einwanderung tüchtiger Arbeiter und die Einbürgerung von neuen Industrien. Auch suchte er der heimischen Industrie dadurch deu inländischen Markt zu sichern, daß er die Einfuhr fremder Fabrikate mit hohen Zöllen belastete und die Ausfuhr von manchen Rohprodukten, z. B. der Wolle, verbot. In verhältnismäßig kurzer Zeit blühten verschiedene Zweige der industriellen Tätigkeit, wie Leinwand-, Wolle- und Baumwollenindustrie, dann die Glas- und Porzellanmanusaktur fröhlich empor. Finanzpolitik. 4. Um die Einnahmen des Staates zu vermehren, bildete Friedrich

10. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 98

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
Territorial- veränderungen. Absolutismus der Fürsten. 9g Viii. Born Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution. Nationalbewußtsein an und brachten den deutschen Namen wieder zu Ehren. (§ 97, 2.) 2. In den Territorialverlmtnissen der Staaten trat in unserer Periode manche bedeutsame Veränderung ein. Frankreich erwarb durch die Eroberungen Ludwigs Xiv. und die Politik seines Nachfolgers die elsässischen Reichsstädte, zuletzt Straßburg, dann Teile des bnrgnndischen Kreises und Lothringen (1766), dehnte somit seine Machtsphäre bis an den Oberrhein aus; dem brandenbnrgisch-prenßischen Staate wurden Obergeldern (1713), Vorpommern bis zur Peene mit Usedom und Wollin (1720), Schlesien (1763), Westpreußen (1772), Posen (1793) einverleibt; Hannover bekam Bremen und Verden (1720); Österreich gewann die Spanischen Niederlande (1714), verlor Schlesien; Hannover erhielt 1692 die Kurwürde, Preußen 1701 die Königswürde. 3. Die unumschränkte Souveränität der Fürsten erweiterte die Kluft zwischen den Untertanen und den Landesherren. Tie meisten der letzteren meinten, es sei ihrem Range angemessen, „sich lediglich mit solchen Personen zu umgeben, die wenigstens (wie der Adel) einigermaßen ihresgleichen waren", sowie den Glanz ihres Hofes durch prunkvolle und kostspielige Feste (Maskenzüge, Feuerwerke, theatralische Aufführungen, Jagden, Wasserpartien) zu erhöhen. Ein gewaltiger Aufwand kam in dieser Beziehung zur Entfaltung. Die Festlichkeiten bei der Hochzeit Friedrich Augusts Ii. von Sachsen (um 1700) dauerten einen Monat. Der Herzog Karl Eugen von Württemberg (um 1750) führte einen Hofstaat von 2000 Personen, auf Reisen ein Gefolge von 700 Personen mit 600 Pferden. Der Hof zu Versailles ward Vorbild für viele deutsche Fürsten, „die strahlende Sonne, vor der sich alles neigte". Nach dein dort herrschenden Geschmack wurden großartige Prachtbauten ausgeführt (Zwinger in Dresden) und Parkanlagen geschaffen und zwar ganz ohne Rücksicht darauf, ob die Finanzkraft des Landes solchen Luxus gestattete oder nicht. Das verschwenderische Treiben erforderte ungeheuere Summen. Um die Mittel zu beschaffen, erfolgte die Erhöhung der direkten und die Einführung von mancher indirekten Steuer. Die Erhebung der letzteren war nicht an die Bewilligung der Landstände gebuuden. Große Unzufriedenheit erregte die fog. Ae eise, d. i. eine Abgabe auf jede Art der Verbrauchsgegenstände, namentlich auf Lebensmittel, und die Kopfsteuer, nach welcher für jeden Kopf der Bevölkerung, ob Mann, Weib, Kind, reich oder arm, eine Abgabe zu entrichten war. In einzelnen Ländern, wo der Fürst das Salzmonopol hatte, zwang man jeden Haushalt, ein bestimmtes Quantum Salz zu einem vom Landesherrn willkürlich festgesetzten Preis zu kaufen und auf diese Weise zur Steigerung der
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